Überprüfung der Bildungsstandards

In den Jahren 2003 und 2004 wurden von der Kultusministerkonferenz bundesweit geltende Bildungsstandards für den Primarbereich und die Sekundarstufe I verabschiedet. Im Jahr 2012 folgten Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife.

Die Bildungsstandards sollen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung  im deutschen Bildungssystem beitragen und definieren, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrer Schullaufbahn erworben haben sollten.

Zur Frage, ob und inwieweit die in den Bildungsstandards festgelegten Lernstände erreicht werden, führt das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin seit 2006 regelmäßig bundesweite Ländervergleiche durch. Die hierfür entwickelten Testaufgaben werden jeweils vorab in Pilotierungsstudien erprobt.

Zusätzlich werden Normierungsstudien durchgeführt, mit dem Ziel, mit repräsentativen Stichproben den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben zu bestimmen. Auf der Basis der Ergebnisse aus den Normierungs­studien lassen sich zudem Kompetenzstufenmodelle entwickeln, die eine einheitliche Grundlage für die Einordnung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern erlauben.

Auf den Seiten der KMK und des IQB erhalten Sie weitere Informationen zu den Bildungsstandards.

 
 
Unser Partner und Auftraggeber

Die Gesamtverantwortung für die Überprüfung der Bildungsstandards liegt beim IQB an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2015 ist Prof. Dr. Petra Stanat die alleinige Leiterin des wissenschaftlichen Bereichs des IQB.

 
 
Unser Beitrag

Der Beitrag der IEA im Rahmen der Überprüfung der Bildungsstandards besteht in der Ziehung der Stichproben, der Feldarbeit, der Kodierung sowie der Datenerfassung und -aufbereitung.